Reparatur von Steinschlägen
Ein Steinschlag muss nicht immer bedeuten, dass die komplette Scheibe ausgetauscht werden muss. In den häufigsten Fällen können diese Schäden repariert werden. Für Teil- und Vollkaskoversicherte entstehen dabei keine Kosten.
- Keine Höherstufung
- Keine Eigenbeteiligung
- Keine Zuzahlung
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